WIR sichern für OLB-Mitglieder gestaltende Steuerberatung im Umfange der Beratungsbefugnis und raten unseren Mitgliedern bei der Steuerklassenwahl, stellen Anträge zur Steuerermäßigung und fertigen die Einkommensteuererklärung.
WIR beraten auch, bei sonst zulässiger Hilfeleistung im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung und, sofern alle Beteiligten OLB-Mitglieder sind, bei Beteiligung an einer Grundstückgemeinschaft, die gesondert und einheitlich festgestellt wird.
WIR prüfen für OLB-Mitglieder die Steuerbescheide auf der Grundlage der OLB-Steuerbelastungsrechnung, übernehmen immer aufwändigere Klärungen mit dem Finanzamt, führen Einspruchsverfahren durch und klagen in grundsätzlichen Fällen in Ihrem Auftrage bei den Finanzgerichten.
WIR - soweit noch zutreffend - beraten und fertigen die Erklärungen bzw. stellen Anträge für die Eigenheimzulage sowie für die Investitionszulage und helfen bzw. stellen auftragsgemäß in immer komplizierteren Kindergeldfragen (für erwachsene Kinder) erforderliche Anträge bzw. legen Rechtsmittel ein.
WIR betreuen Anstellungsverhältnisse in Privathaushalten und stellen Anträge zur Steuerermäßigung bei Beanspruchung haushaltsnaher Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen nach § 35 a EStG.