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GESCHÄFTSFÜHRUNG

Nach Maßgabe § 4 Nr. 11 des Siebten Steuerberatungsänderungsgesetzes wird für Mitglieder im
OSTDEUTSCHE LOHNSTEUER BERATUNG OLB e.V. -Lohnsteuerhilfeverein -
ganzjährig gestaltende Steuerberatung in folgenden Fällen durchgeführt:

  • bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
  • bei sonst. Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen
  • bei Einkünften aus Unterhaltsleistungen

Steuerberatung für Mitglieder auch in folgenden Fällen:

  • bei Vermögensberatung ohne Produktvermittlung
  • bei Einkünften aus Kapitalvermögen 1)
  • bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung 1)
  • bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften 1)

1) Ausnahme - keine Steuerberatung in diesen vorgenannten Fällen, soweit umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausgeführt werden und/oder wenn die Einnahmen hieraus bei Einzelveranlagung 13.000 Euro und bei Zusammenveranlagung 26.000 Euro übersteigen.

Die Beratungsbefugnis erstreckt sich auch noch auf folgende staatliche Leistungstransfers:

  • bei Sachverhalten zum Familienleistungsausgleich (Beratung, Anträge und Widerspruch zum Kindergeld)

und auch noch auslaufend

  • für die Eigenheim- und für die  Investitionszulagen

sowie jetzt auch für verbessert für Mieter wie für Wohnungs- /Hausbesitzer

  • steuerliche Beratung/Betreuung von haushaltsnahen Dienstleistungen (einschliesslich bei Anstellungen)
  • Anträge auf Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen.

Ostdeutsche Lohnsteuer Beratung OLB e.V. -LStHV-   -   Am Kindelfließ 17   -   16548 Glienike / Nordbahn
Telefon:
033056/80023   -  Fax: 033056/89523   -   E-Mail: info@olb-ev.de